· 

Die Haftung von Geschäftsführern bei Steuerverbindlichkeiten

Was Sie wissen sollten – ein Überblick

In der Welt der Unternehmensführung gibt es zahlreiche rechtliche Aspekte, die Geschäftsführer im Blick behalten müssen. Ein besonders wichtiges Thema ist die Haftung in Bezug auf Steuerverbindlichkeiten. Es ist von entscheidender Bedeutung, die eigenen Pflichten und Verantwortlichkeiten zu verstehen, insbesondere vor dem Hintergrund möglicher Insolvenzszenarien und gesetzlicher Änderungen.

 

Im Gegensatz zur Haftung von Gesellschaftern, deren Haftung durch die Sperrwirkung des Insolvenzrechts nur durch den Insolvenzverwalter geltend gemacht werden kann, sind Geschäftsführer bei Haftungsansprüchen gemäß den §§ 191, 69 und 34 der Abgabenordnung (AO) direkt betroffen und können von der Finanzverwaltung direkt in Anspruch genommen werden. Diese Haftung erstreckt sich auf die gesetzlichen Vertreter und Verfügungsberechtigten und hängt von der vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung ihrer Pflichten im Zusammenhang mit Steuerschulden ab.

 

Werden diese Pflichten durch den Geschäftsführer verletzt, geraten die Geschäftsführer mit ihrem privaten Vermögen in den Fokus der Finanzverwaltung.

 

Ein wesentlicher Punkt, den Geschäftsführer im Auge behalten sollten, ist, dass selbst nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens Ansprüche des Finanzamts mittels Haftungsbescheid gegen Sie geltend gemacht werden können. Dies bedeutet, dass die Insolvenz des Unternehmens keinen vollständigen Schutz vor steuerlichen Haftungsansprüchen bietet.

 

Eine einschneidende Neuregelung in diesem Bereich wurde durch das Sanierungsfortentwicklungsgesetz (SanInsFoG) eingeführt. Gemäß § 15b Abs. 8 Insolvenzordnung (InsO) ist die Nichtbegleichung von Steuerverbindlichkeiten zwischen dem Eintritt der Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung und der Entscheidung über den Eröffnungsantrag keine Verletzung der steuerrechtlichen Pflichten eines Geschäftsführers, sofern er der Insolvenzantragspflicht nachgekommen ist. Diese Regelung zielt darauf ab, die Kollision zwischen der insolvenzbezogenen Massesicherungspflicht und der haftungsbewehrten Steuerzahlungspflicht des Geschäftsführers zu entschärfen.

 

Eine weitere wichtige Feststellung betrifft die steuerliche Anfechtbarkeit von Steuerfestsetzungen gegen den Geschäftsführer während des Insolvenzverfahrens. Geschäftsführer müssen im Insolvenzverfahren des Unternehmens festgestellte Steuerforderungen in einem Haftungsbescheid akzeptieren, wenn sie ihre Einwände nicht während des Insolvenzverfahrens gegen die Steuerforderung der Finanzverwaltung durch Widerspruch zur Insolvenztabelle erhoben haben. Dies unterstreicht die Bedeutung einer proaktiven Herangehensweise an steuerliche Angelegenheiten während des Insolvenzverfahrens. Dies bedeutet aber auch, dass der Geschäftsführer die Anmeldungen zur Insolvenztabelle stets im Auge behalten und prüfen muss, ob hier aus der steuerlichen Haftungsperspektive ein Handeln notwendig ist.

 

Insgesamt verdeutlichen diese rechtlichen Bestimmungen die hohe Verantwortung, die auf den Schultern von Geschäftsführern lastet, insbesondere in Bezug auf die ordnungsgemäße Erfüllung steuerlicher Verpflichtungen. Eine fundierte Kenntnis der geltenden Gesetze und Vorschriften sowie eine proaktive Herangehensweise können dazu beitragen, potenzielle Haftungsrisiken zu minimieren und die finanzielle Stabilität des Unternehmens zu gewährleisten.