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Aus unserer Reihe „Wie wird man Fachanwalt und was macht eigentlich ein Fachanwalt?“ Heute: Wie wird man Fachanwalt für Strafrecht?

Um einen Fachanwaltstitel führen zu dürfen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Nach § 3 Fachanwaltsordnung (FAO) ist Voraussetzung für die Verleihung einer Bezeichnung als Fachanwältin oder Fachanwalt eine dreijährige Zulassung und Tätigkeit als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt innerhalb der letzten sechs Jahre vor Antragstellung. 

 

Wer FACHANWALT für STRAFRECHT werden möchte, muss einen sog. Fachanwaltslehrgang im Bereich Strafrecht absolvieren. Dieser Lehrgang umfasst (mindestens) 120 Stunden Theorie in spezifischen Bereichen des Strafrechts und des Strafprozessrechts. 

 

Die Lehrgangsinhalte erstrecken sich dabei auf die Methodik und das Recht der Strafverteidigung sowie das materielle Strafrecht. Im materiellen Strafrecht werden dabei die Gebiete Steuerstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, Kapitalstrafsachen, Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht behandelt. Des Weiteren werden im Fachanwaltslehrgang für Strafrecht Grundzüge der Rechtsmedizin und der forensischen Psychiatrie vermittelt. 

 

Wesentlich für einen Strafverteidiger ist die richtige Anwendung der Methodik der Strafverteidigung im Ermittlungsverfahren sowie im gerichtlichen Verfahren. Dabei liegt ein Schwerpunkt der Fachanwaltsausbildung in der Vorbereitung und dem Verfahrensablauf einer Hauptverhandlung unter besonderer Berücksichtigung der Rolle des Strafverteidigers. 

 

Die Themengebiete Strafzumessung, Rechtsmittel und Strafvollstreckung/Maßregelvollzug sind des Weiteren wesentliche Aspekte einer Strafverteidigung, die jeder Fachanwalt für Strafrecht beherrschen muss. 

 

Nach Abschluss des Fachanwaltslehrgangs muss eine theoretische Prüfung bestanden werden. Diese schriftlichen Leistungskontrollen decken die wesentlichen Bereiche des Strafrechts und Strafprozessrechts ab und dient dem Nachweis der erworbenen besonderen theoretischen Kenntnisse (§ 4 FAO).

 

Um den Titel als Fachanwalt für Strafrecht verliehen zu bekommen, müssen des Weiteren besondere praktische Erfahrungen erworben und nachgewiesen werden. 

 

Im Strafrecht müssen mindestens 60 Fälle, dabei 40 Hauptverhandlungstage vor dem Schöffengericht oder einem übergeordneten Gericht bearbeitet worden sein. Für das Fachgebiet Strafrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen Methodik und Recht der Strafverteidigung und Grundzüge der maßgeblichen Hilfswissenschaften.  Des Weiteren sind besondere Kenntnisse nachzuweisen im materiellen Strafrecht einschließlich Jugend-, Betäubungsmittel-, Verkehrs-, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, Strafverfahrensrecht einschließlich Jugendstrafverfahren und Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie Strafvollstreckungs- und Strafvollzugsrecht.

 

Wenn all diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann ein Antrag auf Verleihung des Fachanwaltstitels für Strafrecht bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer gestellt werden. Der Prüfungsausschuss der Rechtsanwaltskammer entscheidet über die Verleihung des Titels.