Ein entscheidender Faktor für den langfristigen Erfolg eines Unternehmens ist u.a. die Mitarbeiterbindung und Mitarbeitermotivation. Dies gilt umso mehr, wenn Fachkräfte am Markt Mangelware sind und die Unternehmensentwicklung aufgrund fehlender Fachkräfte gehemmt wird.
Neben attraktiven Arbeitsbedingungen, einer positiven Unternehmenskultur, fairer Vergütung und Zusatzleistungen, transparenter Aufstiegsmöglichkeiten und Förderung bei der Karriereentwicklung ist auch die Beteiligung von Mitarbeitern am Erfolg des Unternehmens geeignet, um eine langfristige Bindung der Mitarbeiter zu sichern.
Möglich sind dabei
• eine direkte Beteiligung der Mitarbeiter am Unternehmen
• eine indirekte Beteiligung der Mitarbeiter am Unternehmen über eine Beteiligungsgesellschaft
• eine sog. virtuelle Beteiligung (Phantom Shares) und
• Stock Options (Optionsprogramme).
Bei einer direkten Beteiligung erwerben Mitarbeiter Anteile an der Gesellschaft, z.B. Geschäftsanteile an einer GmbH oder Kommanditanteile an einer Kommanditgesellschaft (KG).
Hierdurch kann ein hoher Motivationsfaktor der Mitarbeiter erreicht werden, denn die Mitarbeiter erhalten eine echte Eigentümerstellung. Durch die Eigentümerstellung partizipieren die Mitarbeiter an Gewinnen und Unternehmenswertsteigerungen. Darüber hinaus erhalten die Mitarbeiter Gesellschafterrechte, wie Teilnahmerechte an Gesellschafterversammlungen, Stimmrechte und Informationsrechte. Mit einer direkten Beteiligung kann eine hohe Identifikation der Mitarbeiter mit dem Unternehmen erreicht werden.
Allerdings birgt die direkte Mitarbeiterbeteiligung auch einen hohen administrativen Aufwand bei vielen Mitarbeitern, die Mitsprache- und Auskunftsrechte sowie Klagebefugnis gegen Beschlüsse der Gesellschafterversammlung können Entscheidungsprozesse des Unternehmens verzögern und nachteilig beeinflussen. Werden die Geschäftsanteile den Mitarbeitern verbilligt zum Erwerb angeboten, führt dies zu lohnsteuerlichen Belastungen bei den Mitarbeitern.
Bei einer indirekten Beteiligung von Mitarbeitern über eine Beteiligungsgesellschaft erwerben Mitarbeiter Anteile an einer KG, die KG hält Anteile an der Betriebsgesellschaft. Die Mitarbeiterbeteiligung wird dabei in einer separaten Gesellschaft gebündelt, wodurch Entscheidungsprozesse in der Betriebsgesellschaft weniger beeinflusst werden. Bei der indirekten Beteiligung handelt es sich um ein flexibleres Modell, wodurch auch direkte Mitspracherechte der Mitarbeiter verhindert werden können. Das Haftungsrisiko der Mitarbeiter ist im Verhältnis zu einer direkten Beteiligung reduziert.
Das indirekte Beteiligungsmodell erfordert einen höheren Verwaltungsaufwand durch Gründung und Verwaltung der Beteiligungsgesellschaft und führt zu einer komplexeren steuerlichen und rechtlichen Struktur.
Bei einer sog. virtuellen Beteiligung (Phantom Shares) erhalten Mitarbeiter rein schuldrechtliche Beteiligungen, die wirtschaftlich einer echten Beteiligung ähneln. Gesellschafterrechte werden dabei nicht an Mitarbeiter übertragen, die Gestaltungsmöglichkeiten sind flexibel und steuerliche Vorteile entstehen, da die Besteuerung erst beim Zufluss erfolgt.
Den Mitarbeitern wird bei der virtuellen Beteiligung keine echte Eigentümerstellung übertragen, was ggf. den Motivationsfaktor reduzieren kann. Auch ist die Werthaltigkeit der virtuellen Anteile abhängig von der Zahlungsfähigkeit der GmbH im Auszahlungszeitpunkt.
Wird den Mitarbeitern das Recht eingeräumt, in der Zukunft Anteile am Unternehmen zu einem vorher festgelegten Preis zu erwerben, wird von sog. Stock Options / Optionsprogramme gesprochen. Die Mitarbeiter können dadurch von einer späteren Wertsteigerung profitieren, ohne anfängliche Kapitalbindung. Auch können Steuervorteile erzielt werden durch spätere Versteuerung bei Optionsausübung.
Für die bestehenden Gesellschafter führt dies allerdings zu einem möglichen Verwässerungseffekt. Die Ausgestaltung und Bewertung der Optionen ist einigermaßen komplex.