Rechtsanwältin
Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwältin für Informationstechnologierecht
Mediatorin
Datenschutzbeauftragte (TÜV)
Frau Hartmann ist seit dem Jahr 2010 als Rechtsanwältin zugelassen und bei der Kanzlei Tappmeier Rechtsanwälte PartGmbB tätig. 2015 erwarb Frau Hartmann die Fachanwaltsqualifikation Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht. Seit 2022 ist Frau Hartmann Fachanwältin für Informationstechnologierecht (IT-Recht).
Das Tätigkeitsfeld von Frau Hartmann umfasst die Beratung und Vertretung von Mandaten im
Gesellschaftsrecht und Vertragsrecht
Bei allen Fragen der Unternehmensgründung und Umstrukturierung Ihres Unternehmens ist Frau Hartmann Ihre kompetente Ansprechpartnerin, ebenso im Rahmen von Unternehmenskäufen und -verkäufen, sei es im Rahmen eines Asset-Deals oder eines Share-Deals. Frau Hartmann begleitet Sie bei der Durchführung von Due-Diligence-Prüfungen und den Vertragsverhandlungen.
Ein weiterer Schwerpunkt der Tätigkeit von Frau Hartmann liegt in der Erstellung und Prüfung von Unternehmensverträgen wie Geheimhaltungsvereinbarungen (Non-Disclosure-Agreements), Absichtsvereinbarungen (Letter-of-Intent), Kauf- und Werkverträge, Rahmenvereinbarungen sowie Allgemeine Geschäftsbedingungen (Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen, Allgemeine Einkaufsbedingungen).
Bankrecht
Bei Fragen im Zusammenhang mit Kreditgeschäften, einschließlich Unternehmensfinanzierungen, Sicherheitenbestellung und Verwertung von Sicherheiten (Grundschulden, Bürgschaften, usw.) steht Frau Hartmann sowohl Unternehmen als auch Banken und Sparkassen zur Seite.
Frau Hartmann hat bereits die besonderen theoretischen Kenntnisse der Fachanwaltsqualifikation für Bank- und Kapitalmarktrecht erworben.
Durch ihre Kenntnisse im Bankrecht und IT-Recht unterstützt Sie Frau Hartmann auch außergerichtlich und gerichtlich, wenn Sie z.B. Opfer eines Phishing-Vorfalls geworden sind.
IT-Recht und Markenrecht
Als Fachanwältin für Informationstechnologierecht prüft und erstellt Frau Hartmann für Ihr Unternehmen IT-Verträge unter besonderer Berücksichtigung des Datenschutzes und der Datensicherheit. Seit 2019 ist Frau Hartmann Datenschutzbeauftragte (TÜV).
Frau Hartmann berät Sie zu Fragen des Urheberrechts und des geistigen Eigentums im Zusammenhang mit Software, Websites und anderen digitalen Inhalten, übernimmt für Sie die Markenanmeldung beim Deutschen Marken- und Patentamt und prüft und erstellt Lizenzverträge für Ihr Unternehmen.
Konfliktlösung
Frau Hartmann ist ausgebildete Mediatorin.
Im Gesellschaftsrecht kann die Durchführung eines Mediationsverfahrens eine wichtige Rolle bei der Lösung von Konflikten, die zwischen Gesellschaftern, Geschäftsführern oder anderen Beteiligten innerhalb eines Unternehmens oder zwischen Unternehmen entstehen können, darstellen. Die Mediation im Gesellschaftsrecht konzentriert sich auf die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten, die aus gesellschaftsrechtlichen Beziehungen resultieren.
Der Einsatz eines Mediators kann besonders vorteilhaft sein, um langwierige und kostspielige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.
Frau Hartmann hat langjährige Erfahrungen in streitigen Auseinandersetzungen unter Gesellschaftern. Die Erfahrung zeigt, dass die wenigsten Streitigkeiten in gerichtlichen Verfahren durch ein Urteil beigelegt werden. Eine gütliche Einigung erweist sich aus vielen Gründen in der Regel als vorteilhafter. Die Mediationsausbildung hat sich in schwierigen Verhandlungen außerordentlich bewährt.