Dr. Klaus Tappmeier

Rechtsanwalt und Partner

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht

Mediator

Insolvenzverwalter

Mail: klaus.tappmeier@tappmeier.de


Werdegang

  • Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bielefeld
  • Promotion zum Dr. jur. an der Universität Bielefeld 1987
  • Rechtsanwalt seit 1984
  • Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht 2005
  • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht 2010
  • Mediator (Fortbildungsinstitut der Rechtsanwaltskammer Stuttgart)
  • Standorte: Ulm, Herbrechtingen

Rechtsgebiete

Profil

Dr. Klaus Tappmeier ist seit 1984 als Rechtsanwalt zugelassen, seit 2005 Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht und seit 2010 Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. In seiner mehr als 39jährigen anwaltlichen Tätigkeit hat er sich auf die Beratung und Vertretung von Unternehmen und Unternehmern in allen Fragen des Gesellschaftsrechts, des Sanierungs- und Insolvenzrechts spezialisiert. Seit dem Jahr 2000 wird er von Gerichten als Gutachter und Insolvenzverwalter bestellt.

 

Dr. Klaus Tappmeier blickt auf eine langjährige Tätigkeit als Berater in komplexen gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierungen und M&A-Transaktionen zurück. Als Insolvenzverwalter war er in einer Vielzahl von Insolvenzverfahren verschiedener Größenordnungen tätig. 

 

Schwerpunkt seiner Tätigkeit sind:

  • Gründung und Umstrukturierung von Unternehmen
  • Gesellschaftsverträge
  • Unternehmensübertragungen und -zusammenschlüsse
  • Beratung bei Unternehmensverkäufen (M&A-Transaktionen), auch aus Insolvenzverfahren
  • Streitschlichtung und Nachfolgeberatung in Familiengesellschaften
  • Geschäftsführerhaftung
  • Begleitung von Gesellschaftern in Gesellschafterversammlungen
  • Beschlussanfechtungsklagen
  • Insolvenzrecht
  • Insolvenzanfechtung
  • Sanierung von Unternehmen
  • Insolvenzverwaltung
  • Beratung und Vertretung von Kommunen und Stadtwerken in Zusammenhang mit gesellschaftsrechtlichen und insolvenzrechtlichen Fragestellungen

Korrespondenzsprachen: Deutsch, Englisch

 

"Die Sanierung eines Unternehmens ist ein komplexer Prozess, der sowohl rechtliche als auch betriebswirtschaftliche Aspekte umfasst. Eine frühzeitige Beratung durch einen Fachanwalt für Sanierungs- und Insolvenzrecht und Gesellschaftsrecht kann dabei helfen, die Chancen auf eine erfolgreiche Sanierung zu erhöhen und es erst gar nicht zu einer Insolvenz kommen zu lassen."

 

Publikationen

Dissertation

Zur Funktion der erbrechtlichen Auslegungsvorschriften des BGB (Dissertation, Bielefeld 1987)

Fachaufsätze

Erbeinsetzung und Bezugsberechtigung des Ehegatten aus einer Kapitallebensversicherung nach Scheidung der Ehe (DNotZ 1987, 715-726)

Die erbrechtlichen Auslegungsvorschriften in der gerichtlichen Praxis (NJW 1988, 2714-2716)

Wettbewerbsrechtliche Probleme des Konkurswarenverkaufs (ZIP 1992, 679-683)

Urteilsbesprechungen

Fortführung der Firma der Gemeinschuldnerin mit Zustimmung des Konkursverwalters (EWiR 1992, 819-820)

Prozesskostenhilfe für den Konkursverwalter (EWiR 1993, 1031-1032)

Formularmäßige Globalzession zugunsten des Lieferanten (EWiR 1993, 735-736)

Zur Anfechtbarkeit nach § 10 GesO (EWiR 1994, 677-678)

Prozeßkostenhilfe für Konkursverwalter - Unzumutbarkeit der Aufbringung von Prozeßkosten durch den Steuerfiskus (EWiR 1994, 403-404)

Zur Glaubhaftmachung der Zahlungsunfähigkeit bei einem vom Gläubiger gestellten Antrag auf Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens (EWiR 1994, 779-780)

Gesamtvollstreckung - Unzulässigkeit der Aufnahme verspätet angemeldeter Forderung in das Vermögensverzeichnis (EWiR 1994, 879-880)

Zur Unwirksamkeit von (einen Monat) vor Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens eingetragenen Zwangssicherungshypotheken (EWiR 1994, 987-988)

Verspätete Forderungsanmeldung der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben in Unkenntnis ordnungsgemäß zur Verfahrenseröffnung vorgenommener Veröffentlichungen (EWiR 1995, 995-996)

Zur Vergütung des Gesamtvollstreckungsverwalters (EWiR 1995, 1095-1096)

Überschuldungsstatus der GmbH - Zur Passivierung eigenkapitalersetzender Verbindlichkeiten bei fehlendem Rangrücktritt (EWiR 1995, 1203-1204)

DATEV-Konten des Gemeinschuldners - Herausgabeanspruch des Konkursverwalters gegen Steuerberater (EWiR 1996, 1067-1068)

Zu einem eine Zwangssicherungshypothek ergänzenden dinglichen Vollstreckungstitel kann gegen den Gesamtvollstreckungsverwalter eine Rechtsnachfolge-Vollstreckungsklausel nicht erteilt werden - Leitsatz des Gerichts (EWiR 1996, 1029-1030)

Vom Kunden zur Begleichung einer Rechnung übergebener Überbringungsscheck - Weitergabe zur Begleichung von Steuerschulden - Konkursanfechtung (EWiR 1996, 469-470)

Gutschrift auf Bankgirokonto nach Antrag auf Gesamtvollstreckung - Unzulässigkeit der Aufrechnung mit Forderung aus Kredit (EWiR 1996, 659-660)

Entsprechende Anwendung des KO § 14 auf unechte Masseschulden des KO § 59 Abs 1 Nr 3 (EWiR 1996, 959-960)

Zum Umfang des Rückgewähranspruchs nach GesO § 10 (EWiR 1997, 113-114)

Unzulässigkeit der Aufrechnung gegen nach Antrag auf Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens entstandene Forderungen des Schuldners (EWiR 1997, 361-362)

Verzicht der Gläubigerversammlung auf Anhörung vor Einstellung des Konkursverfahrens nach KO § 204 (EWiR 1997, 803-804)

Rahmen-Beratungsvertrag zwischen Aktiengesellschaft und Aufsichtsratsmitglied, einem Rechtsanwalt, über "die Beratung in allen rechtlichen Angelegenheiten, die nicht in den Aufgabenbereich als Aufsichtsratsmitglied fallen ---" (EWiR 1998, 963-964)

Zur Forderungsverrechnung einer Bank mit Zahlungseingängen auf dem Girokonto des Schuldners nach Beantragung der Gesamtvollstreckung (EWiR 1999, 789-790)

Zur Frage der kongruenten Deckung bei freiwilliger Zahlung durch den späteren Gemeinschuldner zur Abwendung der Zwangsvollstreckung (EWiR 2000, 93-94)

Notwendigkeit der Heranziehung sämtlicher verfügbarer Erkenntnismittel zur Streitwertfestsetzung im Verfahren über die Feststellung einer Insolvenzforderung (EWiR 2000, 93-94)

Verrechnung von Eingängen auf einem Kontokorrentkonto als anfechtbare Rechtshandlung? (EWiR 2000, 493-494)

Zur Höhe der Auslagenpauschale des vorläufigen Insolvenzverwalters (EWiR 2000, 921-922)

Zur Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters (EWiR 2000, 81-82)

Zur Fälligkeit des Vergütungsanspruchs des vorläufigen Insolvenzverwalters (EWiR 2001, 881-882)

Zur Berechnungsgrundlage der Vergütung des von der Gläubigerversammlung abgewählten Insolvenzverwalters (EWiR 2002, 439-440)