Um einen Fachanwaltstitel führen zu dürfen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Nach § 3 Fachanwaltsordnung (FAO) ist Voraussetzung für die Verleihung einer Bezeichnung als Fachanwältin oder Fachanwalt eine dreijährige Zulassung und Tätigkeit als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt innerhalb der letzten sechs Jahre vor Antragstellung. Wer FACHANWALT für STRAFRECHT werden möchte, muss einen sog. Fachanwaltslehrgang im Bereich Strafrecht absolvieren. Dieser Lehrgang umfasst...