Datenschutz · 26. Januar 2024
Nach heutigem Bericht der LTO Legal Tribune Online hat der EuGH in seinem Urteil vom 15.01.2024 (Az.: C-687/21) seine restriktivere Handhabung von immateriellen Schadensersatzansprüchen bei Verstößen gegen die Vorschriften der DSGVO konkretisiert (EuGH zum immateriellen Schadensersatz bei DSGVO-Verstoß (lto.de)). In dem vom EuGH entschiedenen Fall hatte ein Kunde beim Elektronikhändler Saturn ein Haushalts-gerät gekauft. Das Haushaltsgerät wurde jedoch bei der Warenausgabe einem anderen...