Gewerbliches Mietrecht

Photo by Matt Reames on Unsplash
Photo by Matt Reames on Unsplash

Der Abschluss eines gewerblichen Mietvertrages ist ein komplexes und verantwortungsvolles Unterfangen. Er regelt die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien für einen langen Zeitraum und kann erhebliche finanzielle Auswirkungen haben. Daher ist es wichtig, sich vor Abschluss eines Gewerbemietvertrages umfassend beraten zu lassen. Der Mietvertrag sollte alle wichtigen Punkte regeln, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Dazu gehören die Miethöhe, die Mietdauer, die Kündigungsfristen, die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien sowie die Abwicklung des Mietverhältnisses.

 

Ein Gewerbemietvertrag ist häufig eine strategische Partnerschaft. Der Vermieter sucht einen zuverlässigen und solventen Mieter, der sich möglichst langfristig an das Mietobjekt bindet und bereit ist, sich an den Nebenkosten zu beteiligen. Der Mieter benötigt Planungssicherheit für die Ausübung seiner selbständigen oder gewerblichen Tätigkeit bei größtmöglicher Flexibilität und kalkulierbarer Kostenentwicklung. 

 

Gewerbliche Mietverträge haben in der Regel eine feste Vertragslaufzeit von mehreren Jahren, teilweise mit Verlängerungsoptionen für den Mieter. Eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses ist während dieser Zeit ausgeschlossen. Unachtsamkeiten bei einzelnen Mietvertragsklauseln können daher erhebliche finanzielle Auswirkungen haben.  

 

Ein gut ausgehandelter Mietvertrag ist daher nicht nur Voraussetzung für ein störungsfreies Mietverhältnis, sondern vermeidet auch spätere Kostenfallen. Angesichts der Komplexität des gewerblichen Mietrechts ist ein solcher Mietvertrag ohne professionelle Unterstützung kaum zu erreichen. 

 

Wir unterstützen Sie gerne bei den Vertragsverhandlungen über ein gewerbliches Mietverhältnis. Wir entwerfen für Sie auch umfangreiche Mietverträge und stellen dabei sicher, dass die rechtlichen und wirtschaftlichen Dimensionen der einzelnen Mietvertragsklauseln auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt sind. Wir begleiten Sie bei Verhandlungen mit Ihrem Mietvertragspartner.

 

Unsere Kanzlei berät und vertritt Mandanten sowohl als Mieter als auch als Vermieter. Wir verfügen über langjährige Erfahrung in der mietrechtlichen Beratung und Vertretung. 

 

Und sollte es doch einmal zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung über ein Mietverhältnis kommen, stehen wir Ihnen auch hier zur Seite.