Das Gläubigerinformationssystem wird von unserem Dienstleister Rummel GmbH betrieben.
Im öffentlichen Bereich des Gläubigerinformationssystems können Sie
In den nichtöffentlichen Bereich des Gläubigerinformationssystems gelangen Sie mit einer PIN. Hier können Sie
Die PIN für den nichtöffentlichen Bereich erhalten Sie von uns im ersten Gläubigeranschreiben. Sollten Sie dieses Anschreiben nicht erhalten haben, etwa, weil Sie beim Schuldner noch nicht als Gläubiger erfasst waren, schicken wir Ihnen die PIN per E-Mail zu, nachdem Sie eine Forderung bei uns angemeldet haben.
In den Berichten an das Insolvenzgericht sind u.U. auch personenbezogene Daten des Schuldners sowie Dritter enthalten. Diese Daten dürfen nicht unbefugt verarbeitet oder genutzt werden. Die Berichte sind nicht für die Öffentlichkeit bestimmt. Insbesondere ist es untersagt, Berichte oder Daten aus den Berichten für Zwecke zu verwenden, die nicht im direkten Zusammenhang mit Ihrer Forderungsanmeldung in dem Insolvenzverfahren stehen.
Mit der Eingabe des PIN und dem Aufruf der folgenden Website bestätigen Sie, dass Sie die dort bereitgestellten personenbezogenen Daten ausschließlich für die oben genannten Zwecke verwenden .
Nachdem Sie das Forderung im Gläubigerinformationssystem ausgefüllt haben, erscheint die Forderungsanmeldung als PDF-Datei. Bitte speichern Sie diese Datei.
Sodann können Sie uns die Forderungsanmeldung mit allen Anlagen (Rechnungen und sonstige Dokumente zum Nachweis Ihrer Forderung) per E-Mail übermitteln. Die Mailadresse lautet:
Bitte fügen Sie in den E-Mail-Betreff unbedingt unser internes Aktenzeichen ein sowie den Namen des Schuldners oder der Schuldnerin. Das interne Aktenzeichen finden Sie auf dem Forderungsanmeldeformular.
Nach dem Aufruf des Gläubigerinformationssystems geben Sie den Namen des Schuldners oder der Schuldnerin (das ist der "Verfahrensname") oder das Aktenzeichen des Insolvenzgerichts in die Suchmaske ein und klicken auf "Suche" und wählen Sie das Sie betreffende Insolvenzverfahren aus.
Kicken Sie auf "Details". Es erscheint der öffentliche Bereich des Insolvenzverfahrens. Um eine Forderung anzumelden, klicken Sie auf "Forderung anmelden" im oberen Bereich des Fensters.
Es öffnet sich die Eingabemaske zur Forderungsanmeldung.
Bitte tragen Sie Ihre Gläubigerdaten in die Formularfelder den. Die Felder "Name2" und "Adresszusatz" sind optional.
Melden Sie die Forderung nicht als Privatperson an, klicken Sie in der ersten Zeile auf "Nein". Es erscheinen die Formularfelder für die Forderungsanmeldung von Unternehmen.
Unter "Organisation" wählen Sie die Rechtsform Ihrer Gesellschaft.
Unter "Gläubigerdaten - Ansprechpartner" teilen Sie uns mit, wer die Forderung anmeldet und unser Ansprechpartner für Rückfragen ist.
Unter "Gläubigerdaten - Bankverbindung" teilen Sie uns ihre Kontoverbindung mit. Auf diese Kontoverbindung leisten wir Zahlungen an Sie, wenn es zu Ausschüttungen auf die Insolvenzforderungen kommt.
Bitte tragen Sie Ihr Bankinstitut und die IBAN ein. Die BIC ist nur erforderlich, wenn es sich um eine ausländische IBAN handelt (eine IBAN, die nicht mit "DE" beginnt. Die Kontonummer und die Bankleitzahl sind optional und müssen nicht angegeben werden.
Klicken Sie danach auf "Forderung hinzufügen".
Es öffnet sich die Eingabemaske für die Anmeldung der Forderung. Bitte beachten Sie: sofern Sie mehrere Einzelforderungen anmelden wollen, wiederholen Sie für jede Einzelforderung diese Eingaben.
Angenommen, Sie sind Vermieter. Der Schuldner schuldet Ihnen als Mieter ein Mietrückstand mit Nebenkosten. Außerdem hat der Schuldner einen Schaden in der Mietwohnung verursacht. Hier sollten Sie zwei Forderungen anmelden. Sie können einzelne Forderungen getrennt erfassen. Das ist insbesondere dann sinnvoll, wenn die einzelnen Forderungen auf unterschiedlichen Gründen beruhen.
Unter "Hauptforderung" tragen Sie im Feld "Kosten" den Betrag der Hauptforderung ein. Enthält die Hauptforderung Umsatzsteuer, wählen Sie den passenden Umsatzsteuersatz im Feld "Ust-Satz %".
Unter "Grund" können Sie aus einer Vielzahl möglicher Gründe für die Forderung auswählen. Sollte der Grund Ihrer Forderung nicht in der Auflistung enthalten sein, wählen Sie als Grund "Sonstiges" und tragen Einzelheiten hierzu unter "Sonstiger Grund" ein.
Zinsen können nur bis zum letzten Tag vor der Insolvenzeröffnung geltend gemacht werden. Wählen Sie den Zinssatz und danach den Rechtsgrund für die Zinsen im nächsten Feld. Sodann tragen Sie den Betrag ein, aus dem Sie Zinsen verlangen.
Beispiel: die angemeldete Hauptforderung betrag 1.000 €. Die Betrag war am 15.08.2023 zur Zahlung fällig. Mangels weiterer Vereinbarungen schuldet der Schuldner den gesetzlichen Verzugszins von 5 % (-Punkten) über dem Basiszinssatz seit dem 16.08.2023 (einen Tag nach Fälligkeit). Das Insolvenzverfahren wurde am 01.09.2024 eröffnet. Sie tragen ein:
Sie müssen bei der Forderungsanmeldung den genauen Betrag der Zinsen anmelden, also ausrechnen. Im Internet gibt es zahlreiche Zinsrechner. Der Link zu einem Zinsrechner ist - ohne Gewähr für die Richtigkeit - hinterlegt. Es öffnet sich in Ihrem Browser ein neuer Tab.
Tragen Sie den Betrag, das Datum des Zinsbeginns und das Datum des Zinsendes in die Felder ein, wählen Sie Ihren Zinssatz und klicken Sie auf "Absenden".
Sie erhalten das Ergebnis der Zinsberechnung.
Tragen Sie den ausgerechneten Zinsbetrag (in diesem Fall 87,74 €) in das Forderungsanmeldefenster ein.
Sodann müssen Sie noch im letzten Block fünf Fragen zu Ihrer Forderung beantworten.
Ist Ihre Forderung geschäftlich begründet, setzen Sie bitte den entsprechenden Haken.
Melden Sie die Forderung nach Ablauf der Anmeldefrist an, setzen Sie bitte den Haken beim Feld "Nachmeldung". Die Anmeldefrist können Sie unserem Gläubigeranschreiben oder dem gerichtlichen Insolvenzeröffnungsbeschluss entnehmen.
Liegt Ihnen für die Forderung ein vollstreckbarer Titel vor, setzen Sie den Haken. Vollstreckbare Titel sind z.B. gerichtliche Urteile, Vollstreckungsbescheide oder notarielle Urkunden. Wichtig: der Titel muss ausdrücklich den Vollstreckungsvermerk enthalten.
Ist der Schuldner eine Privatperson (also kein Unternehmen), kann er Restschuldbefreiung beantragen. Bestimmte Forderungen sind allerdings von der Restschuldbefreiung ausgenommen. Wenn Sie meinen, Inhaber einer solchen, von der Restschuldbefreiung ausgenommenen Forderung zu sein, wählen Sie den Grund hierfür aus.
Zur Auswahl stehen:
Sofern Sie ein Recht auf abgesonderte Befriedigung geltend machen wollen, wählen Sie im Feld "Sonderfall" aus, welche Sicherheit zutrifft.
Beenden Sie die Eingabe mit "Speichern". Sie gelangen wieder auf die Ursprungseite und können eine weiter Forderung hinzufügen.
Durch Klick auf "Weiter" wird die Forderungsanmeldung als PDF-Datei erstellt. Speichern Sie diese Datei und senden sie uns mit den Anlagen zur Forderungsanmeldung als E-Mail zu.
Bitte geben Sie dabei unbedingt unser internes Aktenzeichen an, das Sie auf dem Forderungsanmeldeformular finden.
Die Mailadresse lautet