Unsere Kanzlei ist auf die Vertretung von Gesellschaften und Geschäftsführern im Steuerhaftungsrecht spezialisiert.
Eine Steuerhaftung liegt vor, wenn eine Gesellschaft oder ein Geschäftsführer für Steuern haftbar gemacht wird, die von der Gesellschaft geschuldet werden. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn die Gesellschaft Steuern nicht zahlt, Steuererklärungen unrichtig oder unvollständig abgegeben werden oder die Gesellschaft nicht ordnungsgemäß geführt wird. Insbesondere im Insolvenzverfahren sind Geschäftsführer, aber auch Gesellschafter, erheblichen steuerlichen Haftungsrisiken ausgesetzt.
Die Vertretung von Gesellschaften und Geschäftsführern ist ein Schwerpunkt unserer Kanzlei.
Wir beraten und vertreten unsere Mandantinnen und Mandanten in allen Fragen des steuerlichen Haftungsrechts. Dies umfasst unter anderem
Wir vertreten unsere Mandanten gegenüber den Finanzbehörden, in Rechtsbehelfsverfahren und vor den Finanzgerichten.
Gerne übernehmen wir auch Mandate von Steuerberatern für deren Mandanten, die sich Haftungsfragen ausgesetzt sehen.
Unsere Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrung im Steuerhaftungsrecht. Wir kennen die rechtlichen und wirtschaftlichen Bedürfnisse der Unternehmen. Daher sind wir in der Lage, unsere Mandanten umfassend und lösungsorientiert zu beraten und zu vertreten.
Hier einige konkrete Beispiele für unsere Leistungen im Steuerhaftungsrecht:
Wir sind Ihr Ansprechpartner, wenn Sie Fragen zum Steuerhaftungsrecht haben oder von Haftungsansprüchen betroffen sind.